Für (1) eine tagesaktuelle Übersicht der BaFin Tätigkeiten unter dem Schirm der MICA Regulierung sowie ein (2) Überblick bereits veröffentlichter Kryptowertpapierliste nach eWpG empfehlen wir insbesondere zwei Startseiten:

(1)
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/MiCAR/MiCAR_node.html

(2)
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Kryptowertpapiere/kryptowerte_node.html

MICAr Regelungsinhalt

MiCAR unterscheidet zwischen den Tätigkeiten des Primärmarktes, d.h. der Emission von Kryptowerten und den Dienstleistungen des Sekundärmarktes, den sogenannten Kryptowerte-Dienstleistungen „crypto-asset services“. Im Einzelnen regelt die MiCAR Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit Kryptowerten, die Zulassungspflicht von und die Aufsicht über Kryptowerte-Dienstleister (Crypto Asset Service Provider – CASP) und Emittenten von Kryptowerten, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von Kryptowerte-Emittenten sowie Kryptowerte-Dienstleistern, Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften für die Emission, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten sowie Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch auf Kryptohandelsplätzen.

, , , , , , , ,